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Der Anlass für eine Fahrzeugbewertung kann unterschiedlich sein.
Will ein Unternehmer ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen nehmen oder es in das Betriebsvermögen übernehmen verlangt das Finanzamt ein Wertgutachten.
Beim Verkauf ist ein Wertgutachten auch nützlich um den richtigen Preis zu erzielen.
Auch bei Kaufabsicht sollten Sie Ihren Kfz-Sachverständigen kontaktieren.
Im Haftpflichtfall ist unter dem Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges der Einkaufspreis zu verstehen, der aufzuwenden ist, um ein vergleichbares Fahrzeug in Ihrer Region zu erwerben.
Hierbei beachtet der Kfz-Sachverständige Erhaltungszustand, Baujahr, Laufleistung, Motorisierung, Ausstattung, etwaige Vor- und Altschäden usw.
Der Wiederbeschaffungswert kann je nach Region bei vergleichbaren Fahrzeugen starken Schwankungen unterliegen.
Angebot und Nachfrage regeln hier den Markt.
Weiter ist zu berücksichtigen ob der Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthält.
Es ist zu unterscheiden ob der Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer von 19% enthält oder "differenzbesteuert" ist.
Bei älteren Fahrzeugen, die in der Regel privat gehandelt werden ist keine Umsatzsteuer enthalten.
Als Restwert bezeichnet man den Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall.
Er wird von dem Kfz-Gutachter meistens über über eine Restwertbörse ermittelt
Gemäß BGH sind auf dem regionalen Markt drei Angebote einzuholen.
Vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges ist es oft hilfreich sich von einem unabhängigen Sachverständigen den Zustand protokollieren zu lassen.
Das Problem ist immer wie vorhandene Schäden zu beurteilen sind.
Was sind Gebrauchsspuren, was sind Beschädigungen?
Wenn Sie sich selbst einen Überblick verschaffen möchten laden Sie sich unter Downloads das Zustandsprokoll herunter.
Der Oldtimermarkt ist ein Markt von Individualisten und Liebhabern.
Die Nachfrage nach gut erhaltenen oder restaurierten Oldtimern steigt stetig.
Damit der Kaufinteressent keine bösen Überraschungen erlebt, oder der Verkäufer einen realen Nachweis über den Zustand und Wert des Oldtimers vorweisen kann und auch als Nachweis des Wertes gegenüber einer Versicherungsgesellschaft bieten sich die Oldtimerbewertungen an.
Auch für die eigene Versicherung ist oft ein Wertgutachten erforderlich.
Demnach wird ein entsprechendes Objekt nach Noten klassifiziert.
Zustand 1
Mängelfreier Zustand in Bezug auf Technik und Optik. Seltene Fahrzeuge der Spitzenklasse.
Zustand 2
Fahrzeuge in gutem Zustand. Entweder seltener, guter, unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert.
Technisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
Zustand 3
Fahrzeuge in gepflegtem, fahrbereitem Gebrauchszustand ohne größere technische und optische Mängel.
Zustand 4
Fahrzeuge mit deutlichen Gebrauchsspuren, aber noch fahrbereit.
Technische und optische Mängel mit dem Restrisiko verdeckter Schäden. Sofortige Maßnahmen zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind nötig.
Zustand 5
Fahrzeuge in mangelhaftem, nicht fahrbereitem Gesamtzustand.
Umfassende Restaurierung erforderlich.
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